Mindeststandards für das Bürgerschaftliche Engagement in München
Bürgerschaftliches Engagement [1]
Die Bezeichnung „Bürgerschaftliches Engagement“ (BE) stellt einen Überbegriff für verschiedene Formen der Mitwirkung von Bürger:innen bei der Bewältigung von gesellschaftlichen Herausforderungen und an der demokratischen Weiterentwicklung der Gesellschaft dar. BE umfasst freiwilliges Engagement, Selbsthilfe, Ehrenamt, Partizipation, Freiwilligendienste sowie gesellschaftliches Unternehmensengagement. BE ergänzt und unterstützt die berufliche Arbeit, tritt aber nicht in Konkurrenz zu ihr und ist kein Ersatz für sie.
Unsere Vision ist eine Bürgergesellschaft, in der die Menschen sich mit Freude und Kompetenz engagieren, sie verantwortlich mitgestalten und ihre eigenen innovativen Ideen und Projekte einbringen. [2]
Mindeststandards für professionelle Organisationen, Vereine, Initiativen für die vermittelte Zusammenarbeit mit Freiwilligen. [3]:
Bürger:innen, die sich in einer Organisation oder in einem Verein freiwillig engagieren, stellen ihre Zeit, ihr Wissen und ihre Tatkraft unentgeltlich zur Verfügung. Dieses Engagement ist keineswegs selbstverständlich, aber für viele Organisationen von unschätzbarer Bedeutung. Um ein breites freiwilliges Engagement zu fördern, neue Freiwillige zu gewinnen und freiwillige Mitarbeiter:innen zu halten, bedarf es einer attraktiven und sinnvollen Gestaltung des Engagementfeldes. Für diese Form der organisierten und vermittelten Freiwilligentätigkeit enthält der nachfolgende Leitfaden wichtige Qualitätskriterien. Sie geben den Organisationen Anhaltspunkte, ihr Freiwilligenmanagement zu optimieren. Bürger:innen erhalten die Sicherheit, dass sie sich auf eine gute Unterstützung und Zusammenarbeit mit den Hauptberuflichen verlassen können und ihre persönlichen Wünsche, Interessen und Fähigkeiten berücksichtigt werden.
1. Grundsatzentscheidung
Vorstand, Leitung, Personalrat und Mitarbeiter:innen treffen eine Grundsatzentscheidung zur Zusammenarbeit mit Freiwilligen. Sie anerkennen und unterstützen den Beitrag der Freiwilligen für die Ziele und den Auftrag der jeweiligen Einsatzstelle. Die Mindeststandards werden in einer Absprache von hauptberuflichen und freiwilligen Mitarbeiter:innen gemeinsam eingeführt.
2. Aufgabenbeschreibung
Die Kompetenzen und Aufgaben von Freiwilligen sind klar besprochen und werden über mündliche oder schriftliche Vereinbarungen geregelt. Der Zeitumfang der Tätigkeit ist klar bestimmt, im gegenseitigen Einverständnis sind Erweiterungen möglich. Es wird darauf geachtet, dass die Freiwilligen nicht überfordert werden.
3. Einarbeitung und Schnupperphase
Ein Erstgespräch gewährleistet, dass die Freiwilligen in die Tätigkeit einsteigen können. Es gibt eine Einarbeitungszeit/Schnupperphase, damit beide Seiten entscheiden können, ob sie miteinander arbeiten möchten. Der Einstieg in ein Engagement sollte zu Beginn nicht an eine Mitgliedschaft in der Organisation gekoppelt sein. Der Ausstieg aus dem Engagement ist normal und die Art und Weise der Beendigung ist geregelt.
4. Feste:r Ansprechpartner:in und Begleitung
Es gibt für die Freiwilligen eine feste Ansprechperson (z.B. eine:n Freiwilligenkoordinator:in) zu der die Freiwilligen mit ihren Fragen, Erfahrungen und Anliegen kommen können. Sie organisiert Austauschtreffen, kümmert sich um Weiterbildungen oder/und gegebenenfalls um eine regelmäßige Reflexion. Der Ansprechperson steht ein angemessenes zeitliches Budget zur Verfügung.
5. Zeitnaher Beginn der freiwilligen Tätigkeit
Um die Motivation der Freiwilligen zu erhalten, bietet die Organisation eine zeitnahe Tätigkeit an oder hält in der Wartezeit den Kontakt aktiv aufrecht.
6. Anerkennung
Die Organisation verfügt über eine Anerkennungskultur und praktiziert diese im täglichen Umgang.
7. Rechtliche Notwendigkeiten
Unfall- und Haftpflichtversicherung sind gewährleistet, gegebenenfalls werden ein (erweitertes) polizeiliches Führungszeugnis und/oder ein Gesundheitszeugnis angefordert.
8. Kostenerstattung
Es ist sichergestellt, dass zur Erledigung der Aufgaben notwendige Aufwendungen (zum Beispiel Material-, Fahrt- und Portokosten) in Form eines Auslagenersatzes oder einer Aufwandspauschale von der Organisation übernommen werden. Falls keine finanziellen Mittel dafür zur Verfügung stehen, muss dies angesprochen werden. Bei unterschiedlichen Regelungen innerhalb der Organisation (z. B. stundenmäßige Aufwandsentschädigung) gewährleistet die Organisation Transparenz.
9. Bereitschaft zur Vernetzung in der Kommune
Die Organisation ist bereit, sich im Stadtteil, mit Freiwilligenagenturen, mit Stiftungen, mit Facharbeitskreisen auf kommunaler Ebene oder mit städtischen Referaten zu vernetzen.
10. Einhaltung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung
Die Organisation bietet die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit. (vgl. auch § 74 Abs. 1 Ziffer 5 SGB VIII)
Stand 17. September 2012, FöBE
[1] Im Sinne der Definition „Bürgerschaftliches Engagement“ des Forums BE 2000, www.foebe-muenchen.de
[2] Leitbild der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligenagenturen. www.bagfa.de
[3] In Anlehnung an: Qualitätskriterien für die Arbeit mit Freiwilligen: FreiwilligenZentrumKassel, www.freiwillig-in-kassel.de